Der MDK |
||||||||||||
Aufgaben und Leistungen der Medizinischen Dienste
|
||||||||||||
Begutachtungen für die Krankenversicherung |
||||||||||||
|
||||||||||||
Im Interesse der Versichertengemeinschaft helfen wir mit, |
||||||||||||
|
||||||||||||
Die Entscheidung über eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein. |
||||||||||||
Berater in medizinischen Versorgungsfragen
|
||||||||||||
Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören unter anderem |
||||||||||||
|
||||||||||||
Außerdem unterstützt der Medizinische Dienst die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhausgesellschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie anderen Leistungserbringern. Auch in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nehmen Experten des MDK teil und unterstützen die Seite der Sozialversicherung. Aufgabe des G-BA ist es festzustellen, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. |
||||||||||||
Begutachtungen für die Pflegeversicherung
|
||||||||||||
Für die Pflegekassen begutachtet der MDK, ob jemand pflegebedürftig ist; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit zu Hause oder im Pflegeheim |
||||||||||||
|
||||||||||||
Pflegequalität sichern
|
||||||||||||
Pflegebedürftige brauchen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung Schutz und Unterstützung. Auf die Qualität der Leistungen kommt es daher in der Pflege besonders an. Alle Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und Ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. |
||||||||||||
Downloads:
|
||||||||||||
Download der Broschüre MDK-Anleitung Ambulante Pflege |
||||||||||||
(C) 2007 by www.krankenhauskueche.com - Alle Rechte vorbehalten |
||||||||||||